Mittlere

I.4) Instrumente für die Umsetzung von Ökosystemleistungen

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Lernziele

  • Beschaffung von Informationen über den nationalen und regionalen Stand der Umsetzung von Ökosystemleistungen.
  • Interessenten sollen dazu fähig sein, Informationsquellen zu verwalten, die sich auf verschiedene Länder beziehen und für unterschiedliche institutionelle Zwecke geschaffen wurden.
  • Konsolidierung von Informationen über die Rechtsgrundlage für die Nutzung von Ökosystemleistungen in Entscheidungs- und Governance-Prozessen.
Bei der Teilnahme an oder der Leitung eines Governance- oder Entscheidungsprozesses ist es wichtig, Hintergrundinformationen darüber zu haben, warum Ökosystemleistungen ein Schlüsselelement der nationalen Politik und der lokalen Strategien für Umweltmanagement und territoriale Entwicklung sind.

Politischer Hintergrund zu Ökosystemleistungen?

Ziel des Umweltmanagements ist es, strategische Wege im Umgang mit den Wechselwirkungen von Mensch und Umwelt zu finden. Hiermit wird versucht, umfassende Lösungen zu finden, um die Natur zu erhalten, Lebensräume zu schützen, Gefahren zu beherrschen sowie natürliche Ressourcen und Ökosystemleistungen zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Umweltmanager können ihre Entscheidungen auf Basis von nationalen und internationalen Richtlinien treffen und verschiedene Instrumente zur Umsetzung nutzen.

Für die Umsetzung von Strategien für das Umweltmanagement und Ökosystemleistungen ist die Definition von Zielen entscheidend. Ziele sind wichtig für die Identifizierung der wichtigsten Ökosystemleistungen, aber auch für die Entwicklung und Interpretation von Indikatoren.

Ziele, die eindeutig den Ökosystemleistungen gewidmet sind, sind in der EU-Strategie für biologische Vielfalt zu finden (Europäische Kommission (EG) 2011):

  • Zielvorgabe 2020: “Den Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU bis 2020 stoppen und sie soweit wie möglich wiederherstellen und gleichzeitig den Beitrag der EU zur Verhinderung des weltweiten Verlusts der biologischen Vielfalt stärken”. (S. 2)
  • Ziel 2: “Bis 2020 werden die Ökosysteme und ihre Leistungen durch den Aufbau grüner Infrastrukturen und zur Wiederherstellung von mindestens 15 % der geschädigten Ökosysteme verbessert.” (S. 5)
  • Ziel 3*3 A) Landwirtschaft: Bis 2020 die landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Grünland, Ackerland und Dauerkulturen, die im Rahmen der GAP4 durch biodiversitätsbezogene Maßnahmen abgedeckt sind, zu maximieren, um die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu gewährleisten und eine messbare Verbesserung (*) des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen, die von der Landwirtschaft abhängen oder davon betroffen sind, sowie der Bereitstellung von Ökosystemleistungen im Vergleich zur EU2010-Basislinie zu erreichen, um so zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung beizutragen.
  • Ziel 3* B) Wälder: Bis 2020 gibt es Waldbewirtschaftungspläne oder gleichwertige Instrumente im Einklang mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung (SFM)21 für alle Wälder, die sich in öffentlichem Besitz befinden, und für Waldbestände ab einer bestimmten Größe**5 (von den Mitgliedstaaten oder Regionen festzulegen und in ihren Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums mitzuteilen), die im Rahmen der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden, um eine messbare Verbesserung (*) des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen, die von der Forstwirtschaft abhängen oder davon betroffen sind, sowie der Bereitstellung von damit verbundenen Ökosystemleistungen im Vergleich zur EU-Basislinie 2010 zu bewirken.

Im Anhang der EU-Strategie für biologische Vielfalt (Europäische Kommission (EC) 2011) sind den Zielen konkrete Maßnahmen zugeordnet, die auch Ziele enthalten. Insbesondere in den Maßnahmen 5, 6 und 7, die sich auf Ziel 2 beziehen, werden relevante Teilziele formuliert, wie z.B.:

  • Maßnahme 5: Die Kartierung und Bewertung der Ökosysteme und ihrer Leistungen in den nationalen Gebieten bis 2014, Erfassung des ökonomischen Werts dieser Leistungen und die Integration dieser Werte in Bilanzierungs- und Berichterstattungssysteme auf EU- und nationaler Ebene bis 2020.
  • Maßnahme 5a: Entwicklung eines strategischen Rahmens für die Wiederherstellung von Ökosystemen auf subnationaler, nationaler und EU-Ebene
  • Maßnahme 6b: Entwicklung einer Strategie für eine grüne Infrastruktur bis 2012, Förderung grüner Infrastrukturen in städtischen und ländlichen Gebieten und Anreize für die Förderung grüner Infrastrukturen und die Erhaltung von Ökosystemleistungen.
  • Maßnahme 7b: Vorschlag einer Initiative bis 2015, um sicherzustellen, dass die Ökosysteme und ihre Leistungen nicht verloren gehen
  • Maßnahme 11b: Förderung innovativer Mechanismen (z.B. Zahlungen für Ökosystemleistungen) zur Finanzierung der Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemleistungen durch multifunktionale Wälder.

Indirekt ist die Erhaltung und Verbesserung der Ökosystemleistungen auch ein Ziel der EU-Strategie für eine grüne Infrastruktur (Europäische Kommission 2013), in der die Entwicklung einer grünen Infrastruktur als wichtiges Instrument für die Erhaltung von Ökosystemleistungen betrachtet wird.

Die Ziele der EU-Strategie für biologische Vielfalt sind sehr motivierend, aber auch eine Herausforderung. Der derzeitige Stand zeigt jedoch, dass die Ziele in der EU bisher nicht erreicht wurden. Andererseits bedeutet dies, dass weitere Anstrengungen auf nationaler und transnationaler Ebene erforderlich sind, um die Situation zu verbessern. Die EU-Strategie legt einen Rahmen fest, der genutzt werden sollte, um Fragen der transnationalen Zusammenarbeit anzusprechen.

Auch im Rahmen der EUSALP-Strategie wird das Konzept der Ökosystemleistungen als Hauptthema betrachtet. Daher können die entsprechenden nationalen oder regionalen Ziele ein Ausgangspunkt für die Entwicklung gemeinsamer Ziele und gemeinsamer Maßnahmen sein, die für das Management von Ökosystemleistungen erforderlich sind.

Situation in den Alpenländern

Ziele für die Erhaltung von Ökosystemleistungen

Derzeit gibt es in den Alpenländern auf nationaler Ebene keine expliziten Ziele für den Schutz oder die Entwicklung von Ökosystemleistungen. Referenzen finden sich vor allem auf strategischer Ebene, z.B. in nationalen Strategien für biologische Vielfalt (Österreich, Deutschland, Italien). Es gibt jedoch mehrere Bemühungen, das Konzept von Ökosystemleistungen in die Entscheidungsprozesse auf nationaler Ebene zu integrieren (z.B. Italien: neue nationale Gesetzgebung usw.)

  • Die italienische nationale Strategie für biologische Vielfalt hat die Ökosystemleistungen in zwei von der drei strategischen Zielen ausdrücklich erwähnt.
  • In Frankreich wird im EFESE-Programm (Französische Nationale Bewertung der Ökosysteme und Ökosystemleistungen) der Zustand von Ökosystemleistungen analysiert.

Auf regionaler Ebene wird in Südtirol im Regionalgesetz für Landschafts- und Raumplanung die Kartierung und Überwachung von Ökosystemleistungen erwähnt. In der Region Piemont sind konkrete Ziele für den Schutz von Ökosystemleistungen ein Teil des Landschaftsplanes, des Bodenverbrauchsgesetzes und in den Richtlinien für “ökologisch ausgestattete Produktionsgebiete” enthalten.

Sektorbezogene Ziele für die Erhaltung von Ökosystemleistungen

In den sektorbezogenen Politiken wurden keine unmittelbaren Ziele für das Management von Ökosystemleistungen festgelegt, aber in fast allen Alpenländern finden sich indirekte Hinweise in den nationalen Gesetzen zu Naturschutz, Forstwirtschaft, Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung.

Ein gemeinsamer Rahmen in den EU-Ländern sind gesetzliche Anforderungen, die auf EU-Richtlinien wie der Wasserrahmenrichtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie basieren.

Nationale Strategien für biologische Vielfalt und nationale Naturschutzgesetze enthalten oft allgemeine Ziele, die auch als Referenz für die Erhaltung von Ökosystemleistungen dienen können.

Da die Landesregierung in einigen Ländern für das Naturschutzrecht zuständig ist, könnten weitere Analysen im Rahmen von Folgeaktivitäten durchgeführt werden.

Ökosystemleistungen als Richtlinien für die Entwicklung

Das Konzept der Ökosystemleistung kann auch als Richtlinie oder allgemeines Prinzip verwendet werden. Diese Anwendung ist in einigen Alpenländern etabliert:

Die deutsche Strategie für Forstwirtschaft 2020 sieht vor, dass Waldökosystemleistungen in der zweiten Säule der Agrarsubventionen berücksichtigt werden.

In Slowenien werden Ökosystemleistungen in der Strategie für Raumentwicklung behandelt.